BK3-13-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für ICP-Z.17 /kostenlose Warteschleifen

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 18.02.2013 die Genehmigung der Entgelte der nachstehenden Leistungen für den Zeitraum vom 01.05.2013 bis 30.11.2014 beantragt:

Ausweis der beantragten genehmigungspflichtigen Entgelte der Leistung ICP-Z.17:

Verbindungen aus nationalen Mobilfunknetzen zum Service 0900 von ICP über die Mobilfunk-Service-Vorwahl (MSV) 
- im Online-Billing-Verfahren -
Zusätzliche Tarifclusterung für eine 30sekündige, kostenlose Warteschleife für Anrufer
Verbindungen mit Ursprung in Mobilfunknetzen und Ziel FN in allen Tarifclustern:

Leistung ICP-Z.17
Tarifzeitenunabhängig
€/Min
0,0051
zzgl. vereinbarter Auszahlungssatz an Mobilfunknetzbetreiber bzw. zzgl. des Entgeltes für das Mobilfunknetz der Antragstellerin. Das Entgelt entspricht dem niedrigsten Auszahlungssatz, der im Verhältnis zu den übrigen nationalen Mobilfunknetzbetreibern für denselben Mehrwertdienstetyp gilt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 21.03.2013, 09:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten.


BK 3c-13-009

Tenor des Beschlusses

Stand: 22.02.2013

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