BK3-13-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte ab dem 01.07.2013

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.01.2013 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Die mit Beschluss der Beschlusskammer 3 vom 17.06.2011 (BK3c-11-003) erteilte Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ist bis zum 30.06.2013 befristet. Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für die Leistung „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ gemäß Preisliste ab dem 01.07.2013 bis zum 31.12.2016.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-13/002 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 20.02.2013, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK 3c-13/002


Anlage
Preisliste (pdf / 41 KB)

Konsultationsentwurf & Tenor

Stand: 23.01.2013

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