BK3-12-131 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Teilwiderruf der Regulierungsverfügung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (BK3g-09-085) vom 21.03.2011

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Teilwiderruf der Regulierungsverfügung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (BK3g-09-085) vom 21.03.2011 ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung zum Konsultationsentwurf fand am 24.04.2013 statt.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-12/131 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de

Es wird gebeten, mit der Stellungnahme zugleich ein Zweitstück (geschwärzte Fassung mit einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind) zu übersenden. Wenn keine geschwärzte Fassung beifügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und die Stellungnahme daher unverändert veröffentlicht werden kann.

Das Konsultationsverfahren endete am 10.05.2013.

Anlagen
Konsultationsentwurf BK3d-12-131 Vectoring (pdf / 22 MB)

BK3d-12/131

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens (nach ömV II)

Stand: 15.05.2013

Mastodon