BK3-12-131 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Änderung der Regulierungsverfügung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (BK3g-09-085) vom 21.03.2011

Mit Schreiben vom 19.12.2012 hat die Telekom Deutschland GmbH einen Antrag auf Änderung der Regulierungsverfügung über den Zugang der Teilnehmeranschlussleitung (BK3g-09-085) vom 21.03.2011 eingereicht. Mit dem Änderungsantrag begehrt die Telekom eine Teilaufhebung der ihr in der vorbezeichneten Regulierungsverfügung auferlegten Verpflichtung, Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu gewähren, soweit dieser Zugang aufgrund der hierbei eingesetzten Übertragungsverfahren den Einsatz von Vectoring durch die Telekom stört.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-12/131 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 24.01.2013, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Interessierte Parteien werden darum gebeten, sich zu diesem Termin bis zum 21.01.2012, 12:00 Uhr anzumelden und die Anzahl der an der Verhandlung teilnehmenden Personen mitzuteilen. Die Anmeldungen sind an die u. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228 / 14 64 63 zu richten.

Stellungnahmen im Vorfeld der öffentlich mündlichen Verhandlung sind bis spätestens zum 21.01.2013, 12:00 Uhr, unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-12/131 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de


Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Im Rahmen der nach der Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs durchzuführenden nationalen Konsultation haben alle interessierten Parteien Gelegenheit noch einmal Stellung zu nehmen.
Daher werden zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens keine Beiladungen ausgesprochen. Es wird daher gebeten, von der Einreichung von Beiladungsanträgen abzusehen.

Das Verwaltungsverfahren ist nicht fristgebunden.


BK 3d-12/131


Anlagen

Antragsschreiben (pdf / 2 MB)
Anlage 1 (pdf / 3 MB)
Anlage 3 (PDF / 14 MB)
Anlage 4 (pdf / 4 MB)
Anlage 5 (pdf / 560 KB)

Regulierungsverfügung

Stand: 20.12.2012

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