BK3-12-130 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

Standardangebot E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG;
Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG

Mit Schreiben vom 12.12.2012 hat die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG die Bundesnetzagentur über verschiedene beabsichtigte Änderungen des Standardangebotes informiert. Die Zulässigkeit der Änderung unterliegt der Überprüfung gemäß § 23 Abs. 3 und 4 TKG. Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich des Standardangebotes eingeleitet. Gemäß § 23 Abs. 4 S. 3 TKG gilt eine Regelfrist von drei Monaten, hier bis zum 12.03.2013.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3b-12/130 geführt.

Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den im Standardangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Änderungsverlangen der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG bis zum 29.01.2013 Stellung zu nehmen.

Das von der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG nunmehr vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 22.01.2013, um 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK3-12-130


Anlage
Anlage A zum Zusammenschaltungsvertrag (pdf / 890 KB)

Stand: 18.12.2012

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