BK3-12-107_vorläufig
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte der Lycamobile Germany GmbH
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 22.11.2012 beschlossen:
- Gemäß § 130 TKG werden die in den Ziffern 1. und 2. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte rückwirkend ab dem 01.12.2012 vorläufig genehmigt. Die in den dortigen Ziffern 4. bis 6. tenorierten Nebenbestimmungen finden vorliegend Anwendung.
- Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs
- Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im virtuellen Mobilfunknetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:
a) bis zum 30.11.2013: 1,85 Cent/Min.
b) ab dem 01.12.2013: 1,79 Cent/Min.
Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:
1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Position Leistungsbeschreibung Entgelt (netto) 1.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s 483,20 € 1.2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 764,22 €
2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle Position Leistungsbeschreibung Entgelt (netto) 2.1 Austausch des Wechsel-/Drehstromzählers 331,65 €
3. Entgelte für Kollokationsleistungen Position Leistungsbeschreibung Entgelt (netto) 3.1 Bereitstellung von Kollokationsflächen Nach Aufwand 3.1 Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) Nach Aufwand
4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen Position Leistungsbeschreibung Entgelt (netto) 4.1 Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung) Nach Aufwand 4.2 Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) Nach Aufwand
- Die Genehmigungen nach Ziffern 1.b) und 2. sind befristet bis zum 30.11.2014.
- Die Genehmigung nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Beigeladenen zu 1. nicht unerheblich ändern sollten.
- Die Genehmigung nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Terminierungsleistungen ohne Nutzung einer Luftschnittstelle erbracht werden sollte.
- Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Festnetzsparte der Beigeladenen zu 2. nicht unerheblich ändern sollten.
Der Antrag wird im Übrigen abgelehnt.
BK3a-12/107
Stand: 18.12.2012