BK3-12-107_vorläufig Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte der Lycamobile Germany GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 22.11.2012 beschlossen:

  1. Gemäß § 130 TKG werden die in den Ziffern 1. und 2. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte rückwirkend ab dem 01.12.2012 vorläufig genehmigt. Die in den dortigen Ziffern 4. bis 6. tenorierten Nebenbestimmungen finden vorliegend Anwendung.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Tenor des der vorläufigen Genehmigung anliegenden Beschlussentwurfs

  1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im virtuellen Mobilfunknetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:

    a) bis zum 30.11.2013: 1,85 Cent/Min.
    b) ab dem 01.12.2013: 1,79 Cent/Min.

  2. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:

    1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelt (netto)
    1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s483,20 €
    1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr764,22 €



    2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelt (netto)
    2.1Austausch des Wechsel-/Drehstromzählers331,65 €


    3. Entgelte für Kollokationsleistungen
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelt (netto)
    3.1Bereitstellung von KollokationsflächenNach Aufwand
    3.1Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)Nach Aufwand


    4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
    PositionLeistungsbeschreibungEntgelt (netto)
    4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung)Nach Aufwand
    4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)Nach Aufwand



  3. Die Genehmigungen nach Ziffern 1.b) und 2. sind befristet bis zum 30.11.2014.

  4. Die Genehmigung nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Beigeladenen zu 1. nicht unerheblich ändern sollten.

  5. Die Genehmigung nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Terminierungsleistungen ohne Nutzung einer Luftschnittstelle erbracht werden sollte.

  6. Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Festnetzsparte der Beigeladenen zu 2. nicht unerheblich ändern sollten.

  7. Der Antrag wird im Übrigen abgelehnt.


BK3a-12/107

Stand: 18.12.2012

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