BK3-12-107
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung von Mobilfunk-Terminierungsentgelten
Die Lycamobile Germany GmbH hat mit Schreiben vom 16.10.2012 aufgrund der vorläufigen Regulierungsverfügung, Az.: BK3b-12/010, zur Vermeidung rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile mit Wirkung ab dem 01.12.2012 Entgelte gemäß Anlage 1 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-12/107 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.11.2012, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im 22.11.20 terminiert worden.
BK3b-12/107
Anlage 1:
Preisliste (pdf / 449 KB)
Stand: 18.10.2012