BK3-12-084 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin – hier Ergänzung des Genehmigungsantrags vom 07.09.2012

Die Deutsche Telekom AG hat im Verfahren BK 3a-12-084 mit Schreiben vom 13.09.2012 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH (TDG) den Genehmigungsantrag vom 07.09.2012 wie folgt ergänzt:

  • 3. das Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen mit Ursprung im Ausland in das nationale öffentliche Mobilfunknetz der TDG (Leistungen T-1 und T-2) wie in der Anlage 1 (Preisliste) unter Ziffer 1 ausgeführt in Höhe von 4,64 Eurocent/Minute zu genehmigen und insoweit die Genehmigung mit einem Widerrufsvorbehalt gemäß      § 36 abs. 2 Nr. 3 VwVfG zu versehen.

Hinsichtlich der Einsichtnahmemöglichkeiten und der öffentlich-mündlichen Verhandlung wird auf die Veröffentlichung des Genehmigungsantrags vom 07.09.2012 verwiesen.


BK3a-12/084 

Ursprungsantrag

Stand: 18.09.2012

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