BK3-12-070 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der einmaligen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten; Nutzungsänderung; Portwechsel, zusätzliche Anfahrt)

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der einmaligen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu be­sonderen Zeiten; Nutzungsänderung; Portwechsel, zusätzliche Anfahrt).

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-12/070 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 25.07.2012.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.


Anlage

Konsultationsentwurf BK3-12-070 (pdf / 3 MB)

 

BK3c-12/070             

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 04.07.2012

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