BK3-12-070
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der einmaligen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten; Nutzungsänderung; Portwechsel, zusätzliche Anfahrt)
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der einmaligen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Schalten zu besonderen Zeiten; Nutzungsänderung; Portwechsel, zusätzliche Anfahrt).
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-12/070 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
Das Konsultationsverfahren endet am 25.07.2012.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf BK3-12-070 (pdf / 3 MB)
BK3c-12/070
Stand: 04.07.2012