BK3-12-049 (mRV)
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
Vorläufige Regulierungsverfügungen im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend alternative Teilnehmernetzbetreiber; hier: Widerruf
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 der Widerruf der von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossenen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend die toplink GmbH veröffentlicht.
BK 3g-12/049
Anlage
Stand: 11.10.2012