BK3-12-037 (mRV) Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

Vorläufige Regulierungsverfügungen im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend alternative Teilnehmernetzbetreiber; hier: Widerruf

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 der Widerruf der von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossenen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend die MK Netzdienste GmbH & Co. KG veröffentlicht.


BK 3g-12/037


Anlage

Widerruf (pdf / 271 KB)


Vorläufige Regulierungsverfügung

Stand: 11.10.2012

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