BK3-12-010
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG § 26 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH veröffentlicht.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden
BK3b-12/010
Beschluss/Regulierungsverfuegung (pdf, 1 MB)
Stand: 23.07.2013