BK3-12-010 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

TKG § 26 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH veröffentlicht.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden

BK3b-12/010

vorlaeufige Regulierungsverfuegung

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

Stand: 23.07.2013

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