BK3-12-010 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH veröffentlicht.

Soweit in dem Entwurf Bezug auf Vorschriften des TKG genommen wird, sind bereits die Änderungen der bevorstehenden TKG-Novelle (vgl. BR-Drucksache 685/11) berücksichtigt.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-12/010 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 04.06.2012.

Die öffentlich-mündliche Verhandlung zu dem Entwurf findet statt am 15.05.2012 um 14:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.


BK 3b-12-010


Anlagen:

Konsultationsentwurf (PDF / 5 MB)


Festlegung (PDF / 6 MB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Vorläufige Regulierungsverfügung

Stand: 02.05.2012

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