BK3-12-009_vorläufig
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich der Beibehaltung, der Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf den Märkten „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich der Beibehaltung, der Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf den Märkten „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer wird im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht werden.
Anlagen
vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 3 MB)
Anlage vorläufige Regulierungsverfügung (PDF / 26 MB)
Festlegung der Präsidentenkammer (pdf / 3 MB)
BK3-12-009
vorläufige Regulierungsverfügung (pdf, 3 MB)
Stand: 29.08.2012