BK3-12-009_vorläufig Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich der Beibehaltung, der Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf den Märkten „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich der Beibehaltung, der Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf den Märkten „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer wird im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht werden.

 

Anlagen
vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 3 MB)
Anlage vorläufige Regulierungsverfügung (PDF / 26 MB)
Festlegung der Präsidentenkammer (pdf / 3 MB)

BK3-12-009

Regulierungsverfügung

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

Stand: 29.08.2012

Mastodon