BK3-12-009 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Soweit in dem Entwurf Bezug auf Vorschriften des TKG genommen wird, sind bereits die Änderungen der bevorstehenden TKG-Novelle (vgl. BR-Drucksache 685/11) berücksichtigt.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-12/009 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 18.05.2012.

Die öffentlich-mündliche Verhandlung zu dem Entwurf findet statt am 03.05.2012 um 14:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.

BK3-12-009 (PDF / 7 MB)

BK3d-12-009

Stand: 11.04.2012

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