BK3-12-008 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG § 26 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Ring Mobilfunk GmbH

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Ring Mobilfunk GmbH veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass sich die der Betroffenen mit dem Beschluss BK 3b-08/130 vom 07.09.2009 hinsichtlich des Zugangs (Zusammenschaltung und Kollokation) auf dem bundesweiten Markt für Anrufzustellung in ihr Mobilfunknetz auferlegten Verpflichtungen auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt haben.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultationen“ veröffentlicht worden.

BK3b-12-008

Anlage
Beschluss Regulierungsverfügung (pdf / 167 KB)



Stand: 01.08.2012

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