BK3-12-007_vorläufig
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telogic Germany GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telogic Germany GmbH veröffentlicht.
Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.
Anlagen
vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 483 KB)
Anlage zur vorläufigen Regulierungsverfügung (pdf / 5 MB)
BK3b-12/007
Stand: 10.09.2012