BK3-12-006
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG veröffentlicht.
Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.
Anlagen
vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 374 KB)
Anlage vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 5 MB)
BK3b-12/006