BK3-12-006
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
TKG § 26 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG veröffentlicht.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.
BK3b-12/006