BK3-12-006 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

TKG § 26 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG veröffentlicht.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.

BK3b-12/006

vorläufige Regulierungsverfügung

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

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