BK3-12-006 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG veröffentlicht. 

Soweit in dem Entwurf Bezug auf Vorschriften des TKG genommen wird, sind bereits die Änderungen der bevorstehenden TKG-Novelle (vgl. BR-Drucksache 685/11) berücksichtigt. 

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-12/006 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 18.05.2012. 

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet am 03.05.2012, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

 

BK 3b-12-006


Anlagen
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
Festlegung (PDF / 6 MB)


Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Regulierungsverfügung

Stand: 17.04.2012

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