BK3-12-005
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG veröffentlicht.
Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.
Anlagen
vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 425 KB)
Anlage vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 4 MB)
BK3b-12-005
Stand: 28.08.2012