BK3-12-005 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

TKG § 26 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG veröffentlicht.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.


BK3b-12-005

vorläufige Regulierungsverfügung

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

Stand: 23.07.2013

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