BK3-12-004
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH veröffentlicht.
Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.
Anlagen
Vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 462 KB)
Anlage zur vorläufigen Regulierungsverfügung (pdf / 5 MB)
BK3b-12-004
Stand: 28.08.2012