BK3-12-004 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

Veröffentlichung der vorläufigen Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH 

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur vorläufig beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH veröffentlicht.

Die dieser vorläufigen Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.


Anlagen

Vorläufige Regulierungsverfügung (pdf / 462 KB)
Anlage zur vorläufigen Regulierungsverfügung (pdf / 5 MB)

BK3b-12-004

Endgültige Regulierungsverfügung

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

Stand: 28.08.2012

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