BK3-12-004 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG werden hiermit die Stellungnahmen zu dem im Amtsblatt 07/2012 vom 18.04.2012 als Mitteilung Nr. 242 erschienen Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH veröffentlicht.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahme aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

BK 3b-12-004

Anlage:
Stellungnahmen (PDF / 7 MB)

Stand: 30.05.2012

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