BK3-12-004
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen
TKG § 26 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone GmbH veröffentlicht.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden
BK3b-12-004
Beschluss/Regulierungsverfuegung (pdf, 2 MB)
Stand: 23.07.2013