BK3-12-003 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.


BK3b-12-003

vorläufige Regulierungsverfügung

Ursprungsdokument und Dokumentenübersicht

Stand: 23.07.2013

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