BK3-12-003
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.
BK3b-12-003
Beschluss/Regulierungsverfuegung (pdf, 2 MB)
Stand: 23.07.2013