BK3-12-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
Soweit in dem Entwurf Bezug auf Vorschriften des TKG genommen wird, sind bereits die Änderungen der bevorstehenden TKG-Novelle (vgl. BR-Drucksache 685/11) berücksichtigt.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-12/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 18.05.2012.
Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet am 03.05.2012, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK 3b-12-003
Anlagen
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
Festlegung (PDF / 6 MB)
Stand: 17.04.2012