BK3-12-001
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 und Abs. 1 i. V. m. § 5;
Zweite Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfs in dem Verwaltungsverfahren von Amts wegen gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen der nachträglichen Regulierung von Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend das am 17.01.2012 angezeigte VDSL-IP-BSA-Kontingentmodell
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 und Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der zweite Entscheidungsentwurf in dem Verwaltungsverfahren von Amts wegen gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen der nachträglichen Regulierung von Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend das am 17.01.2012 angezeigte VDSL-IP-BSA-Kontingentmodell veröffentlicht.
Mit dem Entscheidungsentwurf nimmt die Beschlusskammer Rücksicht auf die mit Schreiben vom 25.05. und 14.06.2012 von der Telekom Deutschland GmbH übersandten Änderungen am Vertragsangebot.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-12/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Die Verfahrensbeteiligten haben auf die Durchführung der öffentlich mündliche Verhandlung verzichtet. Sie findet daher nicht statt.
Das Konsultationsverfahren endet am 04.07.2012.
Anlage:
2. Konsultationsentwurf BK3b-12/001 Entgeltanzeige VDSL-Kontingentmodell mit Anlagen (pdf / 3 MB)
BK3b-12/001
Stand: 27.06.2012