BK3-12-001
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 2 Nr. 4 S. 3 Alt. 1 und Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Dauerhaftmachung in dem Verwaltungsverfahren von Amts wegen gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen der nachträglichen Regulierung von Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend das am 17.01.2012 angezeigte VDSL-IP-BSA-Kontingentmodell;
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 4 S. 3 Alt. 1 und Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf der Dauerhaftmachung in dem Verwaltungsverfahren von Amts wegen gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen der nachträglichen Regulierung von Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend das am 17.01.2012 angezeigte VDSL-IP-BSA-Kontingentmodell veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-12/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Als Termin für die öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§ 135 Abs. 3 TKG) wurde Mittwoch, der 25.04.2012, festgelegt.
Die öffentlich-mündliche Verhandlung findet im Dienstgebäude der
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
um 14:00 Uhr, in Raum 0.10
statt.
Das Konsultationsverfahren endet am 02.05.2012.
Anlagen:
Konsultationsentwurf BK3b-12-001Entgeltanzeige VDSL Kontigentmodell (pdf / 124 KB)
Eilbeschluss BK3b-12-001vom 27.02.2012 (pdf / 2 MB)
Stand: 11.04.2012