BK3-11-025_Einleitung Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung

Standardangebot Mobilfunk

Standardangebot Telefónica Germany GmbH & Co. OHG;
Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG

Mit Schreiben vom 11.10.2011, eingegangen am 17.10.2011, hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG die Bundesnetzagentur über verschiedene beabsichtigte Änderungen ihres Standardangebotes für Terminierungsleistungen im Mobilfunk informiert. Die Zulässigkeit der Änderung unterliegt der Überprüfung gemäß § 23 Abs. 3 und 4 TKG. Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich des Standardangebotes eingeleitet. Gemäß § 23 Abs. 4 S. 3 TKG gilt eine Regelfrist von drei Monaten, hier bis zum 17.01.2012.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3b-11/025 geführt.

Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den im Standardangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Änderungsverlangen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG bis zum 16.11.2011 Stellung zu nehmen.

Das von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nunmehr vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 22.11.2011, 09.30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK 3b-11/025


Anlagen:

Hauptvertrag Standardangebot (pdf / 1 MB)

Anlage 1_Zusammenschaltungsdienste der Telefónica Germany (pdf / 603 KB)

Anlage 2_Zusammenschaltungsdienste der ICP (pdf / 8 KB)

Anlage 3_Planbare Arbeit / Entstörung / Service Level Agreement (pdf / 192 KB)

Anlage 4_Orte und Grundsätze der Zusammenschaltung (pdf / 127 KB)

Anlage 5_Technische Parameter und Beschreibungen (pdf / 363 KB)

Anlage 6_Verkehrs- und Netzmanagement (pdf / 268 KB)

Anlage 7_Tests (pdf / 164 KB)

Anlage 8_Preise (pdf / 730 KB)

Anlage 9_Abrechnung (pdf / 52 KB)

Anlage 10_Ansprechstellen (pdf / 59 KB)

Begründung der Änderungen (pdf / 54 KB)

Stand: 27.10.2011

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