BK3-11-025_Beschluss Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung

Standardangebot Mobilfunk

Standardangebot für Zusammenschaltungsleistungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG

Die Beschlusskammer hat am 04.04.2012 beschlossen:

  1. Das von der Betroffenen aufgrund der ersten Teilentscheidung vom 17.01.2012 überarbeitete Standardangebot in der am 17.02.2012 übersandten Fassung wird wie folgt geändert:

    Ziffer 5.2.1 Abs. 4 S. 4 des Hauptvertrages wird wie folgt gefasst:

    „Unverzüglich nach Antragstellung wird Telefónica Germany dem ICP die beantragten Entgelte schriftlich mitteilen.“

  2. Die Mindestlaufzeit des Standardangebots endet am 30.06.2012.

BK3b-11/025

Stand: 25.04.2012

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