BK3-11-018 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Überprüfung von Regulierungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 2 TKG;
hier: Widerruf von Verpflichtungen auf dem Markt für IP-Breitband-Zuführung mit Übergabe am Parent PoP (regionale Zuführung)

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der die Telekom Deutschland GmbH betreffende Entwurf einer Regulierungsverfügung veröffentlicht, mit der diejenigen Verpflichtungen widerrufen werden sollen, die derzeit noch gegenüber der Telekom Deutschland GmbH auf dem Markt für IP-Breitband-Zuführung mit Übergabe am Parent PoP (regionale Zuführung) gelten.

Zu dem Entwurf kann innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 07.09.2011).

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3e-11/018 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung zu dem Entwurf vor der Beschlusskammer 3 ist für den 06.09.2011, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 angesetzt worden. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 26.08.2011 gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228/14 64 63.

Die Beschlusskammer beabsichtigt - vorbehaltlich der Zustimmung aller Beteiligten -, auf die Durchführung dieser öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten. Ein Verzicht wird rechtzeitig auf den Internetseiten der BNetzA unter „Termine der Beschlusskammern“ mitgeteilt.

BK 3e-11/018



Anlage

Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)

Ergebnisse Anhörungsverfahren, Beschluss

Stand: 10.08.2011

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