BK3-11-018 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung des Ergebnisses des Anhörungsverfahrens in den Verwaltungsverfahren wegen Überprüfung einer Regulierungsverfügung gemäß § 14 Abs. 2 TKG;
hier: Widerruf von Verpflichtungen auf dem Markt für IP-Breitband-Zuführung mit Übergabe am Parent PoP (regionale Zuführung)

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG das Ergebnis der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 16/2011 vom 17.08.2011 als Mitteilung Nr. 525 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung in dem Verwaltungsverfahren wegen der Überprüfung einer Regulierungsverfügung gemäß § 14 Abs. 2 TKG den Markt für IP-Breitband-Zuführung mit Übergabe am Parent PoP (regionale Zuführung) betreffend veröffentlicht.

Eine entsprechende Veröffentlichung des Ergebnisses erfolgt auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Innerhalb der dreiwöchigen Stellungnahmefrist, die am 07.09.2011 endete, ist die nachfolgend abgedruckte schriftliche Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf eingegangen.

Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

                                                                                                       

BK 3e-11/018


Anlage
Stellungnahme DTAG (pdf / 154 KB)

Stand: 13.09.2011

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