BK3-11-009 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung

Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanalanlagen und zu unbeschalteter Glasfaser

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf  der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanalanlagen und zu unbeschalteter Glasfaser veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-11/009 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@BNetzA.de

Das Konsultationsverfahren endet am 20.07.2011.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

                                                                                                                         

BK3a-11/009

Anlage
Abstimmungsentwurf (pdf / 821 KB)

Ergebnisse Anhörungsverfahren

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 04.07.2011

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