BK3-11-009 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung und Anordnung von Entgelten für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 25.05.2011 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

  • I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten

    Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern und zu unbeschalteter Glasfaser der Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.07.2011 folgende Entgelte genehmigt:


    1. Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse
    lfd. Nr.Projektphase / EntgeltbeschreibungEntgelt
    1.1Angebotsphase (Phase vom Auftragseingang des Carriers bis zur Bestellbestätigung durch die Telekom bzw. bis zur Abgabe des Alternativangebotes durch die Telekom an den Carrier)
    1.1.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase101,18 €
    1.2 Bereitstellungsphase

    1.2.3

    Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase88,55 €
    1.3 Überlassungsphase
    1.3.1Monatliches Überlassungsentgelt für den Einbauplatz KUNDE hat für die Kollokation im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer im MFG. Die Anzahl der Nutzer bestimmt sich nach Anzahl der Kollokationsplätze bzw. eingebauten DSLAM. Soweit ein DSLAM die maximale Leistungsaufnahme für einen Kollokationsplatz von 250 W (Ziffer 1.1.2 der Anlage 1 des Vertrages über die Kollokation im MFG) überschreitet, zählt er doppelt. Für den Fall der Bereitstellung einer virtuellen Kollokation ist diese gemeinsam mit der Nutzung des MFG, an der die virtuelle Kollokation angebunden ist, zu betrachten. Pro Nutzung beträgt das Entgelt 132,42 € geteilt durch die Anzahl der Nutzer.
    1.3.2Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung63,28 €
    1.3.3Entgelt für den Stromverbrauch im MFGEs gilt das jeweils genehmigte Entgelt für Kollokationsstrom, letztmalig genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2010 (Az. BK 3c-10/109).
    1.4Kündigungsphase
    1.4.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase106,27 €



    2. Entgelte für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern
    lfd. Nr.Projektphase / EntgeltbeschreibungEntgelt
    2.1Angebotsphase (Phase vom Auftragseingang des Carriers bis zur Bestellbestätigung durch die Telekom bzw. bis zur Abgabe des Alternativangebotes durch die Telekom an den Carrier)
    2.1.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase100,59 €
    2.1.2Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort, einmalig je Rohrmeter0,60 €
    2.2Bereitstellungsphase
    2.2.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase88,55 €
    2.3Überlassungsphase
    2.3.1Verwaltungskosten, monatlich je MFG9,09 €
    2.3.2Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs in einem Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter0,09 €
    2.3.6Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitservices für die Bereitstellung und Entstörung33,71 €
    2.4Kündigung
    2.4.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase108,60 €
    2.4.4Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitservices für die Bereitstellung und Entstörung33,71 €



    3. Entgelte für den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler
    lfd. Nr.EntgeltbeschreibungEntgelt
    3.1.1Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig59,32 €
    3.1.2Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern, monatlich69,22 €
    3.1.3Expressentstörung von zwei unbeschalteten Glasfasern Es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE, letztmalig genehmigt mit Beschluss vom 30.09.2010 (Az. BK 3c-10/095).
    3.1.4Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig21,92 €




  • II. Anordnung von MFG/KKA-Entgelten

    Für die angeordneten Zugänge der Antragsgegnerinnen zu 1. bis 10. im Multifunktionsgehäuse sowie zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern der Antragstellerin werden rückwirkend ab dem 01.07.2011 die unter Ziffer I.1. und 2. genehmigten Entgelte angeordnet.


  • III. Befristung

    Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sowie die Entgeltanordnungen unter Ziffer II. sind bis zum 30.06.2013 befristet.


  • IV. Antragsablehnung im Übrigen

    Die Anträge werden im Übrigen abgelehnt.


BK3a-11/009


Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 03.11.2011

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