BK3-11-009 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung von Entgelten für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2011 beantragt, im Zusammenhang mit den o. g. Leistungen die als Anlage 1 beigefügten Entgelte anzuordnen bzw. zu genehmigen.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlage - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 25.05.2011, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK 3a-11-009

Anlage 1 (pdf / 715 KB)

Entscheidung

Stand: 27.04.2011

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