BK3-11-008
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf einer Entgeltgenehmigung für verbindungsabhängige Interconnection-Leistungen auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 13/2011 vom 06.06.2011 als Mitteilung Nr. 368/2011 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf betreffend den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für verbindungsabhängige Interconnection-Leistungen veröffentlicht.
Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch in dem am 03.08.2011 erscheinenden Amtsblatt Nr. 15/2011 der Bundesnetzagentur.
Innerhalb der zweiwöchigen Stellungnahmefrist, die am 20.07.2011 endete, sind die nachfolgend abgedruckten schriftlichen Stellungnahmen zu dem Entscheidungsentwurf eingegangen.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.
Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
BK3c-11/008
Stellungnahmen:
Tele2_und_IntelliNet (pdf / 298 KB)
Telefónica_Germany (pdf / 57 KB)
Stand: 22.07.2011