BK3-11-008 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für verbindungsabhängige Interconnection-Leistungen

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für verbindungsabhängige Interconnection-Leistungen veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-11/008 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 20.07.2011.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

 

Anlage

Konsultationsentwurf (pdf / 477 KB)

BK3c-11/008                                                          

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 06.07.2011

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