BK3-11-003
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung TAL
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung [monatliche Überlassungsentgelte]
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (monatliche Überlassungsentgelte) veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-11/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 20.04.2011.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf BK3c-11-003 - TAL Überlassung (pdf / 155 KB)
BK3c-11-003
Stand: 06.04.2011