BK2-10-024 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 23.08.2010 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV) und für die Express–Entstörung

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 23.08.2010 gemäß § 31 Abs. 5 Satz 2 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für die Abschlusssegmente der Carrier–Festverbindungen mit einer Bandbreite von 2Mbit/s bis 10 Gbit/s und deren zugehörigen Express–Entstörung gestellt.

Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK 2a 10/024

Entscheidung

Stand: 30.08.2010

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