BK2-10-023
Missbrauchsverfahren

Nachträgliche Regulierung von Entgelten für die Überlassung von Teilnehmerdaten gemäß §§ 47 Abs. 4 S. 1, 38 Abs. 2 bis 4 TKG i.V.m. § 28 TKG

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 19.07.2010 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle gemäß §§ 47 Abs. 4, 38 TKG gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen der Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten eingeleitet.

Der Verfahrensunterlagen können – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK2-10-023 

Beschluss zur Verfahrenseinleitung (pdf / 197 KB)

Beschluss

Stand: 21.07.2010

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