BK2-10-022
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach §133 TKG
Antrag auf Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gem. §§ 47 Abs. 3, 133 TKG wegen Bereitstellung von Teilnehmerdaten gem. § 47 Abs. 1, 2 TKG
Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 14.09.2010 am 01.10.2010 beschlossen:
Der Antrag zu 1. d) ist unbegründet. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen
BK2a 10/022
Stand: 23.01.2024