BK2-10-021 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach §133 TKG

§§ 47 Abs. 3, 133 TKG;
Streitbeilegung wegen Bereitstellung von Teilnehmerdaten gem. § 47 Abs. 1, 2 TKG

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 14.09.2010 am 27.09.2010 beschlossen:

Der Antrag zu 2 d. ist unbegründet. Im Übrigen waren die Anträge zurückzuweisen.

BK2a 10/021

Stand: 28.09.2010

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