BK2-10-002 Missbrauchsverfahren nach §42 TKG

TKG § 42 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5; Antrag der ecotel communication AG auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens

Im Amtsblatt vom 17.03.2010 (Mitteilung 174/2010, Seite 819) wurde die Eröffnung eines Missbrauchsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 TKG gegen die Deutsche Telekom AG (nunmehr Telekom Deutschland GmbH) anlässlich von Fragenstellungen der sog. „Anschlussübernahme“ im Zusammenhang mit Rechtsnachfolgen veröffentlicht. Die Verfahrenseinleitung erfolgte aufgrund Antrags der ecotel communication AG.

Die Antragstellerin hat aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Einigung mit der Antragsgegnerin den Antrag zurückgenommen.

Das Verfahren ist eingestellt.

BK 2b 10/002

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Stand: 26.08.2010

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